Tierhaltung nur mit Zustimmung

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  • Hallo zusammen,


    weiss jemand - allgemein, aber vielleicht auch im Hinblick auf eigene Erfahrung - ob von der Klausel "Tierhaltung ist ohne Zustimmung des Vermietern untersagt" auch Nymphies betroffen sind?

  • Moin,


    zuvor sei gesagt, dass ich 1. nicht sagen kann, ob davon Nymphies betroffen sind und ich 2. auch keine eigenen Erfahrungen gemacht habe.


    Wir habe meinen Vermieter seinerzeit gefragt, weil bei uns im Mietvertrag auch steht, dass Tierhaltung nur mit Einverständnis des Vermieters gestattet ist. Einfach, um unangenehme Überraschungen von beiden Seiten vorzubeugen. Selbst wenn Nymphensittiche davon nicht betroffen wären, würde ich dir raten, den Vermieter zu fragen. Was nützt es, wenn das Verhältnis zwischen Dir und dem Vermieter durch die Nymphies gestört wäre? Er würde ggf. immer was zu nörgeln und auszusetzen haben. Allein deshalb ist es sinnvoll, den Vermieter darauf anzusprechen.


    Es bringt die schönste Wohnung keinen Spass, wenn ständiger Streit mit anderen Mietern oder aber dem Vermieter vorhanden ist.

    Die Nymphie-WG besteht aus Bella und Sammy Grauling, sowie Tiffy und Loisl Gelbling. Die bediensteten Federlosen Heike und Olaf sind auch dabei.


    Du wirst uns immer fehlen, tapferer, kleiner Didi. Ruhe in Frieden.

    Mach es gut im Regenbogenland, geliebter Duffy.

    Es tut mir leid, kleine Bonny. Wo Du jetzt bist, geht es dir wieder gut.

  • Das sehe ich an sich auch so, aber rein rechtlich ist es meines Wissens so, dass eine übliche Anzahl an Kleintieren, wie Nymphensittichen nicht untersagt werden kann (ich bin aber natürlich kein Rechtsanwalt, der Rechteberatung geben kann und dürfte). Da kann der Vermieter erst einmal nichts gegen tun, ob das nun im Vertrag steht oder nicht. Wie viele dann eine Anzahl sind, die noch o.k. sind, kann wohl so einfach nicht geklärt werden, aber zwei sollten da noch unproblematisch sein.


    Es gibt aber noch das Gesetze, die wegen des Lärms greifen könnten. Wie wahrscheinlich es ist, das 2 Nymphies zu viel Lärm machen, kann man sich aber schon fragen, finde ich. Aber wenn sich ein Nachbar gestört fühlt, durch die Rufe der Vögel, dann könnte es schon Stress geben. Das Problem hat man allerdings auch, wenn der Vermieter der Haltung grundsätzlich zugestimmt hat.


    Wie es im Einzelfall dann genau läuft ist aber immer auch ein wenig mit Ungewissheit behaftet, weil es sicherlich auch auf den Einzelfall ankommt.

    Liebe Grüße :winke:
    Susi und das vereinte Staubwedel Fluggeschwader Luzie, Luke, Justus, Luise und Lili
    Für immer im Herzen :herz: Paula - 02.03.2010 * Pepe - 09.03.2010 * Maxi - 19.07.2012 * Ella - 14.09.2016 * Sunshine - 23.09.2018 * Chilli - 18.11.2019 * Coco - 07.04.2023 * Emma - 17.04.2023 * Dienstag - 29.11.2023 :herz:


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    🕊 Selig sind, die Frieden stiften. - Matthäus 5,9 🕊

  • Kleintiere (Nymphis sind Kleintiere) müssen nicht beim Vermieter angegeben werden
    Weiß das von meiner Freundin als sie damals ihre von der Schwester übernommen hat und da hat sie beim Vermieter angerufen und der sagte ihr das es Kleintiere sind und sie sich den Anruf hätte sparen können
    Das ist meine Erfahrung
    Also habe ich meine auch nicht angemeldet beim Vermieter als ich sie wieder zu mir geholt habe nach einem Jahr Entzug
    Die Nachbarn freut es bzw einige
    Die kommen ab und zu gucken oder erkundigen sich wie es den beiden geht bzw was sie für Blödsinn gemacht haben

  • Schau mal hier:
    https://www.immonet.de/umzug/w…ietrecht-tierhaltung.html


    Ich würde trotzdem wohl immer fragen, denn ist man erst eingezogen und dann gibt es Stunk deswegen, dann ist das eine sehr unglückliche Situation für alle Beteiligten. Hat man anfangs das Ok, kann der Vermieter kaum mehr zurückrudern.

    Liebe Grüße von
    Natalie (schnatti) mit den Muppels Scully :star: , Nelly :verliebt: , Zuckerschnecke Maxi :herz: und Püppischnecke Queenie :verliebt: sowie Charly :hibbel:und für immer im Herzen mein geliebter Süßbär Neo (25.03.2019), seine Miss Maple (15.08.2017), ihr Moppelchen :herz: (10. Januar 2012), Mulder :herz: (9. Mai 2011) und Lori :herz: (31.03.2000) :fly:

  • So viel ich weiß, dürfen "Kleintiere (in Käfighaltung)" ohne Erlaubnis gehalten werden (wie das mit der mengenmäßigen Begrenzung ist, weiß ich nicht...) - Hunde und Katzen darf der Vermieter z. B. verneinen !!!
    Ich habe daher meine Hunde und Katzen im Vertrag schriftlich (Anzahl und Individuum) mitaufnehmen lassen sowie die Klausel "Die Haltung von Kleintieren im Garten ist gestattet." Da waren mein jetziger Vermieter und ich - aber auch der Vermieter in MH - uns einig.

  • Soweit ich es weiß dürfen Kleintiere ubd dazu zählen Vögel auch,gehalten werden. Es erfordert kein Einverständnis.Mein Vater ist gleichzeitig mein Vermieter ubd der erklärte mir dies damals auch das es da ein bestimmtes Gesetz für gibt.


    Aber ehrlich: Geh und frag lieber vorher nach... Man weiß ja nie wie der einzelne so reagiert.
    Meine beiden hört man bis ins Erdgeschoss ubd ich wohne im 3. Stock. Das ist schon enorm. Nur meine direkten Nachbarn,deren Wohnzimmer an meines grenzt und in dem wir drei auch alles machen :dance: haben am Anfang forsch gefragt was das denn für ein krach wäre. Als ich ihr die beiden dann vorgestellt habe,war alles wieder ok. Sie hören wohl mittlerweile am Piepen ob alles ok ist und wann ich beim Arzt bin. Dann klopfen sie immer an und wollen wissen was los ist. Das ist aber denke ich eine Ausnahme.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten. Ich werde mir das durch den Kopf gehen lassen. In unserem konkreten Fall ist es so, dass die Vermieterin damals bei 2 Vögeln zugestimmt hat, wir aber nun überlegen 2 die wir abgegeben hatten, wieder zu uns zurück zu nehmen.


    in dem Mietinteressentenbogen, mussten wir auf nachfrage die beiden, mit denen wir nun eingezogen sind sogar auf nachfrage nicht beim Feld "Haustiere" angeben, weil es eben nur Vögel sind. Aber 2 sind eben nicht 4. Daher bin ich mir unsicher.

  • Hallo,


    als ich hier eingezogen bin (städtische Wohnungsbaugellschaft) wurde ich gefragt, wie viele Nymphensittiche ich habe. Bei der Antwort 4, hat er abgewunken und gesagt, dass das nicht eingetragen wird. Einen
    Hund müsste ich mir aber genehmigen lassen.


    Bei einer großen Wohnungsbaugesellschaft würde ich eher nicht fragen, bei einem Privatvermieter schließe ich mich den Vorrrednern an.


    Das ist aber denke ich eine Ausnahme.

    Nee: meine Nachbarin beschwert sich darüber, wenn die Vögel nicht mit ihr reden. Und nach einen Tierartzbesuch wird auch immer nachgefragt.

  • Ich habe auf der Suche nach einer neuen Wohnung immer die 10 Gauner angegeben, hätte mir die beste Bude nix genützt wenn ich die kleinen hätte nicht mitnehmen können.
    Sind ja doch 10 und vom Lärmpegel manchmal nicht ohne ;)

    :herz: Conny & Marc mit :herz:


    :fly: :herz: Dino und Taktakmaus :herz: :balzen:



    und in ewiger Liebe :herz: Pebbels, Cookie, Tante Iso, Kimi, Ina, Nishka, Krümel, Pauline, Mimina, Ingolausi, Gonzo, Bambam :herz: und Littelfoot bei Barbara :herz:

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